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Familienhilfe

Unter Familien­hil­fe fas­sen wir Un­ter­stüt­zungs­maß­nah­men für Ein­zel­per­so­nen und Fa­mi­lien zu­sam­men, die sich aus einer kon­kre­ten Si­tua­tion her­aus ergeben.

Häufig sind da­von auch Kin­der be­trof­fen. Hier sind dann viel­fach fi­nan­ziel­le Hil­fen er­for­der­lich. Na­tür­lich ist in un­se­rem Staat al­les ge­re­gelt, das kann aber auch kei­ne Hil­fe be­deu­ten (z. B. kein Ster­be­geld mehr) oder eine Hil­fe­be­wil­li­gung er­folgt erst nach einem län­ge­ren Prü­fungsverfahren.

Wir un­ter­stüt­zen im Ein­zel­fall auch die Fi­nan­zie­rung von Frei­zei­ten wie z. B. beim CVJM. Kein Kind soll hier­von aus­ge­schlos­sen wer­den, wenn das Geld in der Fami­lie nicht reicht.